Gebäudeversicherung vergleichen und guenstiger versichern
Häufig gestellte Fragen:                                                                      

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Ihr Antrag wird von unserem Kooperationspartner für Versicherungen; pecumax GmbH überprüft und direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft weiter geleitet. Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz, zu Ihrem Antrag oder zu Schadensfällen können Sie sich ebenfalls an pecumax GmbH wenden. Sie können Ihr Anliegen per E-Mail an info@pecumax.de oder per Post an pecumax GmbH, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin schicken. 


  1. Welche Risiken sind bei der Gebäudeversicherung versichert?
  1. Selbstbeteiligung?
  2. Öffentlichen Dienst?
  3. Zahlungsweise?
  4. Versicherungsbeginn?
  5. 5-Jahresvertrag abschließen, wenn möglich?
  6. Baujahr des Gebäudes?
  7. Jahr der letzten Komplettsanierung?
  8. Bauartklasse?
  9. Gebäudetyp?
  10. Anzahl der Wohneinheiten?
  11. Anzahl Garagen ?
  12. Wohnfläche in Quadratmeter (qm) ?
  13. PLZ des zu versichernden Gebäudes?
  14. Wasserführende Fußbodenheizung?
  15. Wert des Gebäudes? Wert 1914?
  16. Wertermittlungsbogen für Wert 1914

 



1. Welche Risiken sind bei der Gebäudeversicherung versichert?

In der Wohngebäudeversicherung können die Risiken Feuer, Sturm & Hagel, Leitungswasser sowie Elementarschäden versichert werden.

1a. Feuer

Es werden alle Schäden am Gebäude erstattet, welche durch Feuer oder Brand entstehen.

Die versicherungsrelevante Definition von "Feuer" nach § 5 Nr. 1 VGB 2001 lautet:

"Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Unter bestimmungsgemäßen Herden bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den Versicherungsschutz Brand fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen, Versengen durch Funkenflug eines Schadenfeuers, Verformung von Sachen, Rauchschäden (Tapete, Deckenpaneele), also alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers."

Generell nicht eingeschlossen sind Schäden durch 'kalten Blitzeinschlag'. Diese sind nur bei ausgewählten Tarifen mitversichert (dies sehen Sie im Leistungsvergleich)

1b. Sturm und Hagel

Es werden alle Schäden am Gebäude erstattet, welche durch Sturm oder Hagel entstehen (auch z.B. abgeknickte Antennen oder abgerissene Markiesen).

Bei Sturmschäden ist Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Versicherers eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (62- 74 km/h).

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1c. Leitungswasser

Es werden alle Schäden am Gebäude erstattet, welche durch Leitungswasser entstehen. Dies ist der Fall, wenn Leitungswasser aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung bestimmungswidrig austritt. Auch Frost- und Bruchschäden (Wasserrohrbruch) sind mitversichert.

1d. Elementarschäden
Es werden alle Schäden am Gebäude erstattet, welche durch Elementargewalten entstehen.

Schäden durch Elementargewalten sind Schäden, die durch das Einwirken von Elementargewalten verursacht werden. Zu den Elementargewalten zählt man: Erdbeben, Überschwemmungen, Erdsenkung, Erdrutsche, Schneedruck und Lawinen.

 

2. Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bedeutet, dass zwar der jährlichen Beitrag geringer ausfällt, aber im Schadensfall wird der Selbstbehalt von der Leistung des Versicherers abgezogen (Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung den Betrag: Schadenssumme - Selbstbehalt). Der Versicherer leistet also grundsätzlich nur bei Schäden oberhalb der Selbstbeteiligung.

 

3. Öffentlichen Dienst

Versicherungsnehmer die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und somit Beamtenstatus haben. Viele Versicherungen gewähren Rabatte für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

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4. Zahlungsweise

Generell ist die jährliche Zahlung zu empfehlen, bei unterjähriger Zahlung schlagen die Versicherer üblicherweise 2% bei halbjährlicher, 3% bei vierteljährlicher und 5% bei monatlicher Zahlungsweise auf die Jahresprämie auf.

 

5. Versicherungsbeginn

Wenn Sie das genaue Datum des Versicherungsbeginns noch nicht wissen, geben Sie bitte den voraussichtlichen Termin an. Wichtig ist allerdings, ob der Versicherungsbeginn vor oder nach dem Jahreswechsels liegt.

 

6. 5-Jahresvertrag abschließen, wenn möglich? (Rabatte bis zu 15% bei einzelnen Tarifen)

Wenn Sie bereit sind, einen 5-Jahresvertrag abzuschließen, so gewähren einige Versicherer dafür einen Rabatt. Es bedeutet jedoch, dass Sie für fünf Jahre an die Versicherung gebunden sind.
Das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch die Versicherung steht Ihnen jedoch weiterhin zu, auch wenn die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind.

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7. Baujahr des Gebäudes

Das Baujahr des Gebäudes ist das Jahr, in dem das Gebäude errichtet wurde. Als Baujahr eines Gebäudes gilt generell das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die durch Schäden teilweise unbenutzbar geworden waren und wiederhergestellt wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung. Nur bei total zerstörten und komplett neu errichteten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

Auch eine Komplettsanierung gilt nicht als neues Baujahr.

 

8. Jahr der letzten Komplettsanierung 

Ein Gebäude gilt als komplettsaniert, wenn grundlegende Sanierungen an dem tragenden Gebäude vorgenommen wurden. Dies beinhaltet auch die Sanierung Rohrleitungen für die Wasserversorgung, Heizkörper und Heizungsanlage sowie die Elektroleitungen. Teilsanierungen werden nicht anerkannt.

Auch eine Komplettsanierung gilt nicht als neues Baujahr.

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9. Bauartklasse

Die Bauartklssen (BAK) sind folgendermassen eingeteilt:

Bauartklasse (BAK)

BAK

Außenwände

Dacheindeckung

1

Massiv (Mauerwerk, Beton)

Hart

z.B.

ZiegelMetall
Schiefer
Betonplatten
Asbestzement-
platten

gesandete
Dachpappe

2

Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung.
Stahl- oder Stahlbetonkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement, kein Kunststoff)

3

Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktionen jeglicher Art,
Stahl- oder Stahlbetonkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff,
Gebäude mit einer oder mehrere offenen Seiten

4

Wie Klasse 1 oder 2

Weich

z.B. Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.

5

Wie Klasse 3

Hinweis: Bei gemischter Bauweise ist der Beitrag nach der schlechteren Bauartklasse zu berechnen.

Fertighausgruppen (FHG)

BAK

Außenwände

Dacheindeckung

1

In allen Teilen - einschließlich der tragenden Konstruktionene - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv)

Hart

z.B.

Ziegel
Schiefer
Betonplatten
Asbestzement-
platten
Metall
gesandete
Dachpappe

2

Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff)

3

Wie Gruppe 2, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung

Hinweis: Gebäude die nicht unter FHG 1 bis 3 fallen, z.B. Gebäude aus Kunststoff, Schaumstoff usw. oder mit weicher Dachung sind anfragepflichtig.


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10. Gebäudetyp

Es wird zwischen 3 Gebäudetypen unterschieden:

1 - Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung (ELW)
Hierbei handelt es sich um ein Haus, in welchem nur eine Familie wohnt und keine weiteren, separaten Wohnungen integriert sind.

2 - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (ELW)
Hierbei handelt es sich um ein Haus, in welchem nur eine Familie jedoch eine weitere, separate Wohnung integriert ist.

3 - Mehrfamilienhaus
Hierbei handelt es sich um ein Haus, in welchem mehrere Familien bzw. Mietparteien wohnen.

 

11. Anzahl der Wohneinheiten

Als Wohneinheit gilt ein separater Bereich, der von einer Partei (z.B. Mieter) einzeln bewohnt wird

 

12. Anzahl Garagen

Als Garage gilt jedes Gebäude oder Nebengebäude, welches für die Aufbewahrung von Fahrzeugen bestimmt ist oder dafür verwendet werden kann.

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13. Wohnfläche in Quadratmeter (qm)

Ermittlung der Wohnfläche in Quadratmeter: Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken genutzte Gebäudefläche, einschl. Wintergarten, Partykeller und Hobbyräume. Balkone, Terrassen und Loggien sind mit der Hälfte ihrer Fläche anzusetzen. Nicht zur Wohnfläche gehören Treppen, Vorrats- und Heizungskeller, Speicher- und Kellerräume sowie Waschküchen. Nebengebäude und Garagen sind mit ihrem Flächenanteil ebenfalls zur Wohnfläche hinzu zu rechnen. Ggf. empfehlen wir eine Sicherheitszuschlag von 10 % einzurechnen.

 

14. PLZ des zu versichernden Gebäudes

Postleitzahl in der das Gebäude, welches versichert werden soll, liegt.

 

15. Wasserführende Fussbodenheizung 

W Gebäude überwiegend durch eine Fussbodenheizung geheizt wird. Fussbodenheizung führt bei einigen Gesellschaften zu Aufschlägen.

 

16. Wert des Gebäudes: Wert 1914
Den Wert 1914 finden Sie in Ihrem alten Versicherungsschein oder nutzen Sie den Wertermittlungsbogen Wert 1914)

Der Wert 1914 eines Gebäudes entspricht dem Wert in Reichsmark, welches das Gebäude bei Errichtung 1914 gekostet hätte. Um einen genauen Versicherungsschutz zu bekommen, muss bei den meisten Tarifen dieser Wert angegeben werden. Sie finden den Wert 1914 in Ihrem bestehenden Versicherungsschein für die Wohngebäudeversicherung (bei Kauf eines Gebäudes können Sie den Vorbesitzer fragen). Kennen Sie den Wert 1914 nicht, so können Sie diesen mittels des Wertermittlungsbogen
herausfinden.
Alternativ können Sie die Neubausumme (nicht der Marktpreis oder Wiederverkaufswert! Es geht um die tatsächlichen Kosten der Errichtung des Gebäudes) im Baujahr angeben. Dabei geben Sie die Neubausumme in der Währung des Jahres an, also vor 2000 in DM und nach 2000 in EUR. Mittels des Baupreisindexes wird der Wert dann in den Wert 1914 umgerechnet. Diese Methode ist jedoch nicht so exakt wie die Ermittlung mittels des Wertermittlungsbogens und ist daher nur zu empfehlen, wenn Sie sich generell informieren wollen und wissen möchten, was Ihre Wohngebäudeversicherung in etwa kosten wird.

17.  Wertermittlungsbogen Wert 1914 

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